Änderungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022
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Demnach gilt ab dem 1.1.2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG).
Zudem ist ab dem Berichtsmonat Januar 2022 in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzumelden.
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat.