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Änderungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022

Änderungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022

Demnach gilt ab dem 1.1.2022 eine neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG).
Zudem ist ab dem Berichtsmonat Januar 2022 in der Intrahandelsstatistik bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzumelden.
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat.

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