Änderungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022: Neue Meldepflichten für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Vorschriften für die Intrahandelsstatistik, die alle Unternehmen betreffen, die Waren innerhalb der EU versenden. Diese Änderungen sind Teil einer EU-weiten Anpassung der Außenhandelsstatistik und sollen für mehr Einheitlichkeit und Genauigkeit sorgen.
Neue Arten des Geschäfts (AdG)
Zum Jahreswechsel wurde die Liste der Arten des Geschäfts (AdG) überarbeitet. Diese neue Klassifikation muss bei jeder Meldung verwendet werden. Damit Ihre statistischen Angaben korrekt bleiben, sollten Sie Ihre internen Prozesse rechtzeitig an die neuen AdG-Codes anpassen.
Zwei neue Pflichtangaben bei Versendungen
Zusätzlich sind ab dem Berichtsmonat Januar 2022 zwei weitere Angaben verpflichtend, wenn Sie Waren an Kunden in anderen EU-Staaten liefern:
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Ursprungsland der Ware:
Diese Information hilft dabei, den Warenfluss in Europa genauer zu analysieren. -
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Empfängers:
Damit kann der Handelspartner im Zielland eindeutig zugeordnet werden.
Handeln Sie jetzt: Update erforderlich
Damit Sie diese neuen Anforderungen technisch umsetzen können, benötigen Sie ein Update Ihrer Software. Unser nächstes Release, Version 2021.11, steht Ihnen ab dem 20. Dezember 2021 zur Verfügung. Bitte führen Sie das Update rechtzeitig durch, damit Ihre Meldungen vollständig und regelkonform sind.
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Detaillierte Hinweise zu den Änderungen sowie Hilfestellungen zur Umsetzung finden Sie in unserer Online-Dokumentation.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.